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Anhebung des Kinderfreibetrags, Kindergelds und steuerlichen Grundfreibetrags (Stand: 20.12.2016)

(Stand: 20.12.2016)

In seiner letzten Sitzung des Jahres 2016 stimmte der Bundesrat u.a. einer Erhöhung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und des steuerlichen Grundfreibetrags zu, um insbesondere Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten.

Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) angehoben. Das monatliche Kindergeld wird in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 2 Euro angehoben. Der Kinderzuschlag wird um 10 Euro von 160 Euro auf 170 Euro monatlich je Kind erhöht.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro für den Veranlagungszeitraum 2017 erhöht. Im Veranlagungszeitraum 2018 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 180 Euro auf 9.000 Euro. Ebenfalls erhöht werden die Unterhaltshöchstbeträge für das Elterngeld.