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Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kinderbetreuungskosten (Stand: 27.01.2016)

(Stand: 27.01.2016)

Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung, einschließlich Unterkunft und Verpflegung, und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist an die Voraussetzungen gebunden, dass die Zuschüsse zusätzlich zum regulären Gehalt erbracht werden und dass das Kind nicht zuhause betreut wird. Ob der Arbeitgeber Zuschüsse direkt an die Betreuungseinrichtung zahlt oder an den Arbeitnehmer gegen Vorlage der Originalbelege, spielt keine Rolle. Welcher Elternteil die Kosten zahlt, ist unerheblich.