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Scheidungskosten sind nicht mehr abzugsfähig! (Stand: 12.10.2017)

(Stand: 12.10.2017)

Seit 2013 fallen die Scheidungskosten unter das Abzugsverbot für Prozesskosten. Hiergegen wurde eine Vielzahl von Revisionen vor dem Bundesfinanzhof eingelegt.

Mit einem ersten neuen Urteil zum Aktenzeichen VI R 9/16 hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Der Ehegatte wende die Kosten für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse auf. Hiervon könne nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei. 

Eine derartige existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungskosten nicht vor, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuerpflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstelle.